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AGB.

1. Geltungsbereich und Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

We-Reconnect (Sagenstrasse 6, 6030 Ebikon) bietet vorwiegend Mentoring Angebote, Breathwork in Gruppen, Breathwork Privatstunden, Kurse, Workshops, Vorträge und Retreats an. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, welche von dem Anbieter erbracht werden. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

 

Mit der Nutzung einer oder mehrerer Dienste oder der Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden und sie werden Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem/der AnbieterIn und dem/der TeilnehmerIn. Die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden AGB sowie den gesetzlichen Vorschriften.

2. Retreats

2.1  Anmeldung / Zahlung / Bestätigung

Nach Eingang der Anmeldung erhält der/die TeilnehmerIn per Mail eine provisorische Anmeldebestätigung zusammen mit der Bankverbindung für die Bezahlung der kompletten Retreatkosten.  Die Zimmerbuchung wird direkt beim Hotel getätigt. Der Platz am Retreat ist erst mit einer kompletten Zahlung des Retreatbetrag  (der genaue Betrag ist auf der entsprechenden Website festgelegt oder wird separat mit dem Anbieter vereinbart) und der Reservierung des Hotelzimmers definitiv. Dieser Betrag kann bei einer Annullation durch den/die TeilnehmerIn bis 45 Tage vor Retreatbeginn nicht mehr zurückerstattet werden. Für die Annullation von Hotel und Verpflegung ist der Anbieter nicht verantwortlich, hier gelten die AGB`s des jeweiligen Hotels (ersichtlich auf deren Webseite/Anmeldeformular).

Mit der Zahlung ist die Anmeldung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Betrages. Das Nichtbezahlen gilt nicht als Abmeldung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anzahlung berücksichtigt. Es gilt der Eingang der Überweisung.

Bei den vorgenannten Zahlungsfristen handelt es sich um Verfalltage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der/die TeilnehmerIn ohne Mahnung in Verzug. Der/die AnbieterIn ist in diesem Fall berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, die (Retreat-) Leistungen zu verweigern und die Buchung unter Verrechnung der vollen Annullationskosten zu stornieren. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.

2.2 Preise

Die Preise für die Angebote sind auf der Website von dem/der AnbieterIn ersichtlich. Individuelle Absprachen bleiben vorbehalten. Vorbehalten bleiben auch Bearbeitungsgebühren sowie allfällige Zusatzkosten ausserhalb des Angebots (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).

2.3  Leistungen

Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von dem/der AnbieterIn schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail oder schriftliche Bestätigung) sowie gemäss den Angaben auf der Website von dem/der AnbieterIn. Bei Widersprüchen gehen die individuell schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche von dem/der TeilnehmerIn sowie nachträgliche abweichende Vereinbarungen müssen von dem/der AnbieterIn schriftlich bestätigt werden.

2.4  Preisänderungen

Der/die AnbieterIn behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen Gründen zu ändern und den nachträglich tatsächlich anfallenden Kosten anzupassen. Dies gilt insbesondere bei nachträglichen Preiserhöhungen durch den Anstieg durch Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge), nachträglich eingeführten Abgaben wie Tourismustaxen oder sonstigen Steuern sowie bei Wechselkursänderungen oder Rechnungs- oder Publikationsfehler.

Preiserhöhungen können bis spätestens 21 Tage vor dem geplanten Retreatbeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Angebotspreises, so ist der/ die TeilnehmerIn berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem /der TeilnehmerIn frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Weitergehende Ansprüche wie Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

2.5  Annullation durch den/die TeilnehmerIn vor Abreise

Die Annullation des gebuchten Angebots muss schriftlich erfolgen (das Datum des Eingangs der schriftlichen Annullation bei dem/der AnbieterIn ist massgebend).

Bei einer Retreatannullation eines Retreats in der Schweiz bis 45 Tage vor Reiseantritt wird der Gesamtbetrag ohne Selbstbehalt zurückbezahlt. Bei einer Annullation zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rückerstattung der Gesamtkosten ausgeschlossen (dies gilt auch im Falle von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, etc.).

Bei einer Annullation wird zudem eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- fällig.

Der/Die AnbieterIn empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, welche die Annullationskosten gegebenenfalls übernimmt (siehe auch Ziffer 2.9).

Der freigewordene Platz kann an eine Ersatzperson abgetreten werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt und allfällige Umbuchungs- sowie Mehrkosten gehen zulasten des/der TeilnehmerIn. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen. Der/die TeilnehmerIn und die Ersatzperson haften solidarisch für Zahlung des Gesamtbetrags sowie für allfällige Mehrkosten.

2.6  Programmänderungen

Programmänderungen sowie Änderungen einzelner Leistungen (Programm, Unterkunft, Reisebegleitung, Lehrer:in, Begleiter:in, Referent:in, Transportmittel, etc.) aus unvorhersehbaren Umständen oder Sicherheitsgründen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zulasten der Teilnehmenden. Minderungs- und Rückerstattungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche werden für diesen Fall ausgeschlossen. Für Programmänderungen infolge Reiseverspätung wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

2.7  Vorzeitige Abbruch der Reise durch den/die Teilnehmer/in

Falls der/die Teilnehmer/in aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbricht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Angebotspreises. Allfällige Mehrkosten gehen zulasten des/der Teilnehmers/in.

2.8  Reiseabsagen durch AnbieterIn / Nichterreichen der Teilnehmerzahl

Eine kurzfristige Retreatabsage infolge zwingender Gründe wie höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, etc. bleibt vorbehalten. Muss das Retreat aus zwingenden Gründen annulliert werden, bemüht sich der/die AnbieterIn, ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu bieten. Kann kein Ersatzprogramm angeboten werden, so wird der/die Anbieterin dem/der TeilnehmerIn die geleisteten Zahlungen für nicht bezogene Leistungen rückerstatten, wobei bereits erbrachte Aufwendungen abgezogen werden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Ebenso kann ein Retreat wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Reiseantritt abgesagt werden. In diesem Fall wird der einbezahlte Betrag voll rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, können nicht geltend gemacht werden.

2.9  Anreise & Einreiseformalitäten im Ausland

Die Hin- und Rückreise an die Zieldestination ist Sache der Teilnehmenden und die Kosten sind nicht im Angebot inbegriffen. Es ist Sache des /derTeilnehmers/in, rechtzeitig anzureisen. Für Reiseverspätung wird keine Haftung übernommen und Rückerstattungen von nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden in diesem Fall ausgeschlossen.

Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Einreisedokumente, allfällige Visa, Impfungen etc.) sind die Teilnehmer:innen selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der in den einzelnen Ländern gültigen Einreise-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Impf- und Versicherungsbestimmungen.  Der/die AnbieterIn weist darauf hin, dass Reisepass oder Identitätskarte mindestens bis zum Rückreisedatum, in manchen Ländern auch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus, gültig sein müssen.

Der/die AnbieterIn übernimmt keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise. Rückerstattungen von nicht in Anspruch genommenen Leistungen und Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

2.10 Versicherung

Versicherung ist in jeder Hinsicht Sache des/der Teilnehmers:in.

Der Abschluss einer Reise- / Annullierungskostenversicherung wird dringend empfohlen.

Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der/die AnbieterIn nicht haftbar gemacht werden.

2.11 Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen

Für Retreats wird eine gute Gesundheit und stabile psychische Verfassung vorausgesetzt. Der/die Teilnehmer/in nimmt selbstverantwortlich teil und verpflichtet sich, der/die AnbieterIn über evtl. physische und/oder psychische Beeinträchtigungen zu informieren. Vor der Teilnahme ist gegebenenfalls den Rat eines entsprechenden Arztes oder Psychotherapeuten einzuholen.

Sollte ein/eine TeilnehmerIn die physischen oder psychischen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der/die AnbieterIn den /die TeilnehmerIn von der (Weiter-)Reise ausschliessen. Sämtliche damit verbundenen Kosten, inkl. vorzeitiger Heimreise, gehen zulasten des/der Teilnehmers/in. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden in diesem Fall nicht rückerstattet und Mehrkosten sind von dem/der TeilnehmerIn zu tragen.

2.12 Haftung

Der/Die AnbieterIn haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung der vereinbarten Leistungen auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:  a) auf Versäumnis des/der TeilnehmerIn vor oder während der Reise b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, welche an der Erbringung der  vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der/die AnbieterIn oder der/die Dienstleistungsträger:In trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

2.13 Beanstandungen

Sollten während eines Retreats Probleme oder Beanstandungen auftreten, so muss der/die TeilnehmerIn sich unverzüglich mit der Reiseleitung vor Ort in Verbindung setzen. Kann daraufhin das Anliegen nicht zur Zufriedenheit gelöst werden, so ist der/die TeilnehmerIn verpflichtet, der/die AnbieterIn umgehend (per E-Mail oder direkt vor Ort)  zu kontaktieren. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind spätere Ansprüche ausgeschlossen.

Können Mängel daraufhin nicht vor Ort behoben werden, so sind diese von dem/der TeilnehmerIn spätestens 30 Tage nach Beendigung des Retreats schriftlich bei dem/der AnbieterIn geltend zu machen.  Gemeinsam wird anschliessend nach einer Lösung gesucht, welche beide Parteien zufriedenstellt. 

3. Breathwork-Gruppen-Sessions & Privatbegleitung

3.1 Terminabsagen

Termine müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden.

Termine, welche rechtzeitig abgesagt werden, werden nicht in Rechnung gestellt. Wird ein Termin weniger als 24h vorher abgesagt, wird die Sitzung in Rechnung gestellt.

3.2 Terminabsagen durch Anbieterin

Der/die AnbieterIn behält sich das Recht vor, bei Krankheit oder Unvorhersehbarem die Breathworksession/Privatstunde – auch kurzfristig abzusagen oder sich von einer entsprechend qualifizierten Person vertreten zu lassen. Der/die TeilnehmerIn wird schnellstmöglich per E-Mail, SMS oder Telefon über einen Ausfall informiert (mit Ausnahme von nicht vorhersehbaren Ausfällen).

3.4 Teilnahmefähigkeit / Haftung

Es liegt in der Verantwortung der TeilnehmerInnen, vor Beginn der ersten Breathworksession ihren Arzt:in zu konsultieren, ob Breathwork ausgeübt werden darf.  Hierzu können spezifische Dokumente bei uns angefordert werden. Vorhandene psychische oder physische gesundheitliche Einschränkungen, aber auch eine bestehende Schwangerschaft ist der Kursleitung spätestens zu Beginn der Veranstaltung zu melden. 

Der/die Anbieter:in übernimmt keine Verantwortung für die Gesundheit und alle auftretenden Beschwerden oder Verletzungen der TeilnehmerIn, während oder rund um eine Session. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmer:In weder Glenn Meier, noch Jasmin Feller oder andere Leitpersonen im Falle eines Unfalls oder Beschwerden vor/während/nach, einer Session zur Verantwortung zu ziehen.

Die Versicherung ist alleinige Sache des/der Teilnehmers/in, jegliche Haftung wird abgelehnt. Es wird keinerlei Haftung für die von Teilnehmer/innen mitgebrachten Wertgegenständen übernommen.

4. Mentorings

4.1 Terminabsagen durch TeilnehmerIn

Termine müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden.

Termine, welche rechtzeitig abgesagt werden, werden nicht in Rechnung gestellt. Wird ein Termin weniger als 24h vorher abgesagt, wird die Sitzung in Rechnung gestellt.

4.2 Terminabsagen durch AnbieterIn

Der/die AnbieterIn behält sich das Recht vor, bei Krankheit oder Unvorhersehbarem die Mentoringsession – auch kurzfristig abzusagen oder sich von einer entsprechend qualifizierten Person vertreten zu lassen. Der/die TeilnehmerIn wird schnellstmöglich per E-Mail, SMS oder Telefon über einen Ausfall informiert (mit Ausnahme von nicht vorhersehbaren Ausfällen).

5. Datenschutz

Unsere Datenschutzverordnung findest du hier.

6. Fotos

Der/die AnbieterIn verwendet Fotos von Veranstaltungen und Retreats auf eigener Webseite oder diversen Social-Media-Plattformen (Facebook, Instagram etc.), auf welchen evtl. Teilnehmer/innen zu erkennen sind. Sollte dies gegen den Willen einer Person geschehen sein, so kann er/sie der/die AnbieterIn auffordern, seine/ihre Person auf dem Bild zu entfernen. Weitere und eigene Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 

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